essklar Anfrage

Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse die Ernährungsberatung?

Die klare Antwort ist: manchmal, in Teilen und je nach Kasse. Hier steht, wie ein Zuschuss grundsätzlich läuft und wie du es für deine eigene Kasse herausfindest.

Prävention und Therapie sind zwei verschiedene Dinge

Für das Verständnis lohnt sich eine Unterscheidung. Prävention nach Paragraf 20 SGB V meint vorbeugende Angebote für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf, damit es gar nicht erst zu Beschwerden kommt. Ob du in diesen Bereich fällst, klärst du am besten mit Arzt oder Kasse. Ernährungstherapie nach Paragraf 43 SGB V dagegen setzt eine Diagnose voraus und läuft mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Das eine ist Begleitung und Vorsorge, das andere ist näher an der Heilkunde. essklar arbeitet im Bereich Prävention und Coaching. Wenn es um eine ärztlich verordnete Therapie bei Diagnose geht, gehört das in eine zertifizierte Ernährungstherapie, mehr dazu auf Ernährungsberatung auf Rezept.

Wie ein Zuschuss grundsätzlich läuft

Im Bereich Prävention können Krankenkassen zertifizierte Kurse bezuschussen. Zwei Dinge müssen dafür passen. Erstens muss das Angebot geprüft und zertifiziert sein, in der Regel über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Zweitens muss deine Kasse in ihrer Satzung vorsehen, dass sie solche Kurse fördert, und das tun viele, aber in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlicher Zahl an Kursen pro Jahr. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Zahl, die für alle stimmt. Wir nennen hier bewusst keine erfundenen Beträge oder Prozentzusagen einzelner Kassen.

So findest du es für deine Kasse heraus

Wo essklar gerade steht

Klar bleiben heißt auch: Unsere ZPP-Zertifizierung ist gerade in Klärung. Solange die nicht bestätigt ist, versprechen wir dir keine Kostenübernahme. Was wir zusagen können: Wir sagen dir vor dem Start offen, was mit deiner Kasse aktuell geht und was nicht, damit du keine böse Überraschung mit der Abrechnung erlebst. Was die Beratung selbst kostet, liest du auf Kosten der Ernährungsberatung.

Deine Kasse im Überblick

Zu vielen Kassen findest du eine eigene Seite mit dem, was wir zum Thema Prävention und Ernährung sagen können. Such dir deine Kasse heraus:

Vorab: Wir schreiben nirgends, dass deine Kasse die Beratung bezahlt. Ein Zuschuss über Prävention nach Paragraf 20 SGB V ist möglich, hängt aber von der Zertifizierung des Angebots und der Satzung deiner Kasse ab. Was am Ende gilt, klären wir mit dir, bevor du startest.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Ernährungsberatung komplett?

In der Regel nein. Im Bereich Prävention nach Paragraf 20 SGB V ist ein Zuschuss möglich, oft nur ein Teil und nur für zertifizierte Kurse. Wie viel deine Kasse übernimmt, steht in ihrer Satzung. Eine volle Übernahme ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Was ist der Unterschied zwischen Paragraf 20 und Paragraf 43 SGB V?

Paragraf 20 meint vorbeugende Prävention, meist für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf. Paragraf 43 meint Ernährungstherapie bei einer Diagnose, mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung. essklar arbeitet im Bereich Prävention. Für eine verordnete Therapie gehörst du in eine zertifizierte Ernährungstherapie.

Was ist die ZPP?

Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert Präventionskurse. Nur ein zertifizierter Kurs kann von den Kassen im Rahmen von Paragraf 20 bezuschusst werden. Unsere Zertifizierung ist gerade in Klärung.

Wie finde ich heraus, was meine Kasse zahlt?

Schau in die Präventionsleistungen deiner Kasse, meist auf ihrer Website oder in der App, oder ruf an und frag konkret nach einem Zuschuss für einen zertifizierten Präventionskurs. Wir helfen dir bei der Einschätzung, bevor du startest.

Brauche ich eine ärztliche Überweisung?

Für Prävention und Beratung nein. Eine ärztliche Verordnung brauchst du erst im Bereich der Ernährungstherapie bei Diagnose. Mehr dazu auf unserer Seite zu Ernährungsberatung auf Rezept.

Wir klären deine Kasse mit dir

Schreib uns, bei welcher Kasse du bist. Wir sagen dir klar, was aktuell geht, bevor du dich zu etwas verpflichtest.

Oder direkt: kontakt@essklar.de