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Ist Ernährungsberatung steuerlich absetzbar?

Manchmal ja, oft nicht, und es hängt am Einzelfall. Hier bekommst du einen klaren Überblick, der aber keine Steuerberatung ersetzt.

Der Regelfall: meist privat

In den meisten Fällen zählt Ernährungsberatung als private Ausgabe, die du steuerlich nicht geltend machen kannst. Vorbeugung und allgemeines Coaching ohne medizinischen Anlass sieht das Finanzamt in der Regel als Sache der privaten Lebensführung. Wer also einfach gesünder essen und Muster durchbrechen will, kann normalerweise nicht mit einer steuerlichen Entlastung rechnen.

Die Ausnahme: außergewöhnliche Belastung mit medizinischer Notwendigkeit

Anders sieht es aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ist die Beratung Teil der Behandlung einer diagnostizierten Erkrankung, kommt eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung infrage. In solchen Fällen verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis, oft eine ärztliche Bescheinigung oder Verordnung, aus der die Notwendigkeit hervorgeht. Ohne einen solchen Nachweis wird es schwierig. Diese Konstellation gehört ohnehin in den Bereich der ärztlich begleiteten Ernährungstherapie und nicht in die reine Prävention.

Selbständige und Betriebliches

Wichtig: Dieser Text ist redaktionell und allgemein. Er ersetzt keine Steuerberatung. Ob du etwas absetzen kannst und wie du es korrekt angibst, klärst du mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin. Was die Beratung kostet, liest du auf unserer Kosten-Seite, ob ein Kassenzuschuss möglich ist, auf der Kassen-Seite.

Wenn du wissen willst, was die Begleitung überhaupt kostet, schau auf Kosten der Ernährungsberatung. Und ob deine Krankenkasse im Bereich Prävention einen Teil übernimmt, steht auf zahlt die Krankenkasse.

Häufige Fragen

Kann ich Ernährungsberatung von der Steuer absetzen?

Meist nicht. Vorbeugung und allgemeines Coaching gelten in der Regel als private Ausgabe. Eine Ausnahme ist eine medizinische Notwendigkeit bei diagnostizierter Erkrankung, dann kommt außergewöhnliche Belastung mit Nachweis infrage. Verbindlich klärt das dein Steuerberater.

Was brauche ich als Nachweis?

Bei medizinischer Notwendigkeit verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis, oft eine ärztliche Bescheinigung oder Verordnung. Ohne einen solchen Beleg wird eine Anerkennung schwierig. Die genauen Anforderungen kennt dein Steuerberater.

Gilt für Selbständige etwas anderes?

Möglicherweise. Bei einem klaren betrieblichen Bezug kann die Einschätzung anders ausfallen als bei rein privatem Anlass. Das ist aber genau zu prüfen und gehört in die Hände deines Steuerberaters, nicht in eine allgemeine Regel.

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