Der Regelfall: meist privat
In den meisten Fällen zählt Ernährungsberatung als private Ausgabe, die du steuerlich nicht geltend machen kannst. Vorbeugung und allgemeines Coaching ohne medizinischen Anlass sieht das Finanzamt in der Regel als Sache der privaten Lebensführung. Wer also einfach gesünder essen und Muster durchbrechen will, kann normalerweise nicht mit einer steuerlichen Entlastung rechnen.
Die Ausnahme: außergewöhnliche Belastung mit medizinischer Notwendigkeit
Anders sieht es aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ist die Beratung Teil der Behandlung einer diagnostizierten Erkrankung, kommt eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung infrage. In solchen Fällen verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis, oft eine ärztliche Bescheinigung oder Verordnung, aus der die Notwendigkeit hervorgeht. Ohne einen solchen Nachweis wird es schwierig. Diese Konstellation gehört ohnehin in den Bereich der ärztlich begleiteten Ernährungstherapie und nicht in die reine Prävention.
Selbständige und Betriebliches
- Bei rein privatem Anlass ist eine Absetzbarkeit in der Regel nicht gegeben.
- Bei medizinischer Notwendigkeit kommt außergewöhnliche Belastung infrage, mit Nachweis.
- Für Selbständige und Betriebe kann eine andere Einschätzung gelten, etwa wenn ein klarer betrieblicher Bezug besteht, das ist aber genau zu prüfen.
- Was am Ende anerkannt wird, entscheidet dein Finanzamt im Einzelfall, nicht eine allgemeine Faustregel.
Wenn du wissen willst, was die Begleitung überhaupt kostet, schau auf Kosten der Ernährungsberatung. Und ob deine Krankenkasse im Bereich Prävention einen Teil übernimmt, steht auf zahlt die Krankenkasse.