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Barmer und Ernährungsberatung: beantragen ohne falsche Versprechen

Du willst wissen, ob die Barmer deine Ernährungsberatung mitträgt und wie du das beantragst. Beides steht hier, so klar, wie wir es seriös sagen können.

So beantragst du den Zuschuss

Der übliche Weg bei der Barmer läuft über Prävention nach Paragraf 20 SGB V. Du besuchst einen Kurs, der über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist, nimmst regelmäßig teil und reichst am Ende die Teilnahmebescheinigung ein. Die Barmer prüft und entscheidet, ob sie einen Teil erstattet. Wichtig ist, dass du vor dem Start klärst, ob dein Kurs anerkannt ist, denn ohne Anerkennung greift der Zuschuss nicht.

Was die Barmer grundsätzlich unterstützt

Die Barmer bezuschusst zertifizierte Präventionskurse, wenn Kurs und Anbieter die ZPP-Anerkennung haben. Wie hoch der Zuschuss ist und wie viele Kurse pro Jahr gehen, steht in ihrer Satzung. Verlässlich sagt dir das nur die Barmer selbst, über die Servicehotline oder das Kundenportal. Wir schreiben hier bewusst keine konkreten Euro-Beträge hin, weil sie sich ändern und je nach Fall unterscheiden.

In vier Schritten

Beratung ist nicht gleich Therapie

Der Zuschuss nach Paragraf 20 ist für Prävention da, also für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf, die ihr Essverhalten verändern wollen. Ob du in diesen Bereich fällst, klärst du am besten mit Arzt oder Kasse. Liegt eine ärztliche Diagnose vor, ist die Ernährungstherapie der richtige Weg, mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung. Wie das läuft, liest du auf Ernährungsberatung auf Rezept.

Zu essklar gilt: unsere ZPP-Zertifizierung ist noch in Klärung. Bevor du dich festlegst, prüfen wir mit dir, was die Barmer in deinem Fall übernimmt, und sagen es dir offen, auch wenn die Antwort mal nichts ist. So gehst du nicht in Vorleistung für einen Zuschuss, der nicht kommt.

Was die Beratung ohne Zuschuss kostet, steht auf Kosten. Die anderen Kassen findest du auf Krankenkasse und Ernährungsberatung.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich den Zuschuss bei der Barmer?

Du reichst nach dem Kurs deine Teilnahmebescheinigung bei der Barmer ein, meist über das Kundenportal oder per Post. Voraussetzung ist, dass Kurs und Anbieter ZPP-anerkannt sind. Frag am besten vorher nach, dann läuft es glatt.

Wie viel zahlt die Barmer dazu?

Eine feste Zahl nennen wir bewusst nicht, weil sie je nach Satzung und Jahr schwankt. Die genaue Höhe erfährst du direkt bei der Barmer, und wir klären sie mit dir, bevor du startest.

Läuft das über das Bonusprogramm der Barmer?

Zuschuss und Bonusprogramm sind zwei verschiedene Dinge. Ob deine Teilnahme zusätzlich Bonuspunkte bringt, sagt dir die Barmer. Für den eigentlichen Zuschuss zählt die Prävention nach Paragraf 20.

Brauche ich eine Überweisung?

Für den Präventionszuschuss brauchst du keine ärztliche Überweisung. Die wird erst relevant, wenn es um Ernährungstherapie bei einer Diagnose geht, und das ist ein anderer Weg.

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Kurz Bescheid geben genügt

Sag uns, dass du bei der Barmer bist. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir klar, was für dich möglich ist. Du musst vorher nichts sammeln oder ausfüllen.

Oder direkt: kontakt@essklar.de