Unterstützt die hkk die Ernährungsberatung?
Die hkk bezuschusst Präventionskurse nach Paragraf 20 SGB V, wenn Kurs und Anbieter über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sind. Ob und wie viel erstattet wird und wie viele Kurse im Jahr gehen, steht in ihrer Satzung. Verlässlich beantwortet dir das nur die hkk selbst. Feste Euro-Beträge nennen wir hier nicht, weil sie sich je nach Fall und Jahr ändern.
Der Kurs braucht die ZPP-Anerkennung
Ohne ZPP-Anerkennung des Kurses gibt es keinen Zuschuss, unabhängig davon, wie sinnvoll der Kurs für dich ist. Deshalb ist die kurze Rückfrage bei der hkk vor der Anmeldung der wichtigste Schritt. So weißt du vorher, woran du bist.
So gehst du vor
- Frag bei der hkk nach, ob dein geplanter Kurs bezuschusst wird.
- Lass dir die ZPP-Anerkennung von Kurs und Anbieter bestätigen.
- Nimm regelmäßig teil, viele Kassen setzen eine Mindestteilnahme voraus, die genaue Vorgabe nennt dir die hkk.
- Reich die Teilnahmebescheinigung ein, ob und wie viel die hkk erstattet, entscheidet sie.
Prävention und Ernährungstherapie trennen
Der Zuschuss nach Paragraf 20 ist für Prävention, also für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf. Ob du in diesen Bereich fällst, klärst du am besten mit Arzt oder Kasse. Gibt es eine Diagnose, ist die Ernährungstherapie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung der andere Weg. Details stehen auf Ernährungsberatung auf Rezept.
Die Kosten ohne Zuschuss stehen auf Kosten. Die anderen Kassen findest du auf Krankenkasse und Ernährungsberatung.