Unterstützt die DAK die Ernährungsberatung?
Die DAK-Gesundheit bezuschusst Präventionskurse nach Paragraf 20 SGB V, wenn Kurs und Anbieter über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sind. Ob und wie viel erstattet wird und wie viele Kurse pro Jahr gehen, steht in ihrer Satzung. Verlässlich sagt dir das nur die DAK selbst. Wir schreiben hier keine Euro-Beträge hin, weil sie je nach Fall und Jahr anders ausfallen.
Der Kurs muss anerkannt sein
Der wichtigste Punkt vorab: der Zuschuss greift nur, wenn dein Kurs die ZPP-Anerkennung hat. Ohne diese Anerkennung zahlt die DAK nichts, egal wie gut der Kurs inhaltlich ist. Deshalb lohnt sich der kurze Anruf, bevor du dich anmeldest, statt am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben.
So gehst du vor
- Frag die DAK vor dem Start, ob dein Kurs bezuschusst wird.
- Lass dir die ZPP-Anerkennung von Kurs und Anbieter bestätigen.
- Nimm regelmäßig teil, viele Kassen setzen eine Mindestteilnahme voraus, die genaue Vorgabe nennt dir die DAK.
- Reich deine Teilnahmebescheinigung ein, ob und wie viel die DAK erstattet, entscheidet sie.
Prävention und Ernährungstherapie
Der Zuschuss nach Paragraf 20 ist Prävention, also für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf, die etwas ändern wollen. Ob du in diesen Bereich fällst, klärst du am besten mit Arzt oder Kasse. Gibt es bereits eine Diagnose, führt der Weg über die Ernährungstherapie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung. Wie das aussieht, steht auf Ernährungsberatung auf Rezept.
Was die Beratung ohne Zuschuss kostet, findest du auf Kosten. Einen Überblick über die anderen Kassen gibt Krankenkasse und Ernährungsberatung.