Die AOK ist regional, das ändert alles
Die AOK ist kein einheitlicher Verbund, sondern eine Familie eigenständiger Regionalkassen. AOK Bayern, AOK Niedersachsen, AOK Nordost, AOK PLUS und die weiteren Landes-AOKs entscheiden jeweils selbst über ihre Satzung. Ein Zuschuss, den es bei der einen AOK gibt, kann bei der anderen anders geregelt sein oder anders heißen. Was du allgemein über die AOK liest, gilt darum nicht automatisch für deine. Der Blick in die Satzung deiner konkreten Landes-AOK ist die einzige verlässliche Quelle.
Was grundsätzlich geht
Die AOKs regeln das regional unterschiedlich. Ein Zuschuss für Präventionskurse nach Paragraf 20 SGB V ist möglich, sofern Kurs und Anbieter über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sind und deine Landes-AOK das in ihrer Satzung vorsieht. Höhe, Anzahl pro Jahr und Bonusregeln legt jede Landes-AOK selbst fest. Wir nennen hier bewusst keine festen Beträge, weil sie sich je nach Region und Jahr unterscheiden.
So findest du es für deine AOK raus
- Schau, welche Landes-AOK auf deiner Karte steht, danach richtet sich alles.
- Ruf die Servicenummer an oder frag im Online-Portal, ob dein Kurs bezuschusst wird.
- Lass dir bestätigen, dass der Kurs ZPP-anerkannt ist.
- Nach dem Kurs reichst du die Teilnahmebescheinigung ein, ob und wie viel deine Landes-AOK erstattet, entscheidet sie.
Prävention und Ernährungstherapie sind zwei Wege
Der Paragraf-20-Zuschuss ist für Prävention gedacht, also für Menschen ohne akuten Behandlungsbedarf, die ihr Essverhalten verändern wollen. Ob du in diesen Bereich fällst, klärst du am besten mit Arzt oder Kasse. Bei einer ärztlichen Diagnose läuft es über die Ernährungstherapie mit Notwendigkeitsbescheinigung, das ist ein anderer Weg. Wir erklären ihn dir auf Ernährungsberatung auf Rezept.
Was ohne Zuschuss auf dich zukommt, steht auf Kosten. Die anderen Kassen findest du im Überblick auf Krankenkasse und Ernährungsberatung.